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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staerck GmbH

Folgend finden Sie die Nutzungsbedingungen dieses und anderer Online Dienste der Staerck GmbH sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Staerck erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltslos ausführen. Die den Vertragsprodukten beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers bleiben von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberährt. Sie gelten ergänzend, es sei denn, sie widersprechen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in diesem Fall denen des Herstellers vorgehen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Staerck und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Dienste

Mit der Nutzung dieser oder anderer Websites (auch "Online Dienste") der Staerck GmbH erklären Sie sich mit den folgenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung. Der Begriff "Staerck" oder "uns" oder "wir" bezieht sich auf die Eigentümer der Website mit Sitz Boppstr. 10, 10967, Berlin, Deutschland. Der Begriff "Sie" bezieht sich auf den Benutzer oder Betrachter unserer Website. Die Inhalte, sei es auf unseren Seiten oder per Abruf eines unserer Online Dienste (Schnittstellen) dient zu Ihrer allgemeinen Information bzw. entspricht dem vereinbarten Leistungsumfang. Inhalte können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert, angepasst, erweitert oder gekürzt werden. Weder wir noch Dritte geben eine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Aktualität, Leistung, Vollständigkeit oder Eignung der Informationen und Materialien die auf dieser Website gefunden oder generell angeboten werden. Sie erkennen an, dass solche Informationen und Materialien Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten können, und wir schließen ausdrücklich jede Haftung für solche Ungenauigkeiten oder Fehler aus soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Nutzung von angebotenen Informationen oder Materialien erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Haftung unsererseits. Es ist Ihre eigene Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Produkte, Dienstleistungen oder Informationen, die über diese Website oder unsere anderen Online Dienste erhältlich sind Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen.

Software

Bei der Nutzung von Software der Staerck GmbH sind folgende Richtlinien bzgl. Gewährleistung und Haftung zu beachten. Für Mängel der Software haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt. Für jedweden direkten oder indirekten Schaden, insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware, Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit der Software, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet für die Folgen der Benutzung dieser Software.

Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Staerck sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Staerck. Staerck kann die Bestellung des Bestellers innerhalb von zwei Wochen annehmen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Angestellten von Staerck sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise sind EURO-Preise, wenn nicht anders angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Staerck genannten Preise zzgl. Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt; dies gilt insbesondere für Versand-, Versicherungs- und Installationskosten, die in den Preisen nicht enthalten sind. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag. Staerck behält sich insbesondere vor, die Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Staerck sofort bei Lieferung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Staerck ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Staerck berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Staerck über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Staerck anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Staerck ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft - abzuwenden.

Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Lieferungen und Leistungen

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Angaben von Staerck zu Lieferterminen oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Bestellers kann Staerck vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen Staerck gegenüber nicht nachkommt. Staerck haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, für behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Staerck nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Staerck die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung von nicht nur vorübergehender Dauer ist, ist Staerck zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Staerck vom Vertrag zurücktreten.

Die Staerck GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn (1) die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (2) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, (3) dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen; es sei denn, Staerck erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

Gerät die Staerck GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Staerck auf Schadensersatz nach Maßgabe von Punkt 12 dieser Allgemeinem Geschäftsbedingungen beschränkt.

Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Staerck noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem Staerck versandbereit ist und dies dem Besteller angezeigt hat.

Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller. Bei Lagerung durch Staerck betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

Die Sendung wird von Staerck nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Staerck aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden Staerck die folgenden Sicherheiten gewährt, die Staerck auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum von Staerck. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Staerck als Hersteller/Reseller, jedoch ohne Verpflichtung für Staerck. Eigentum oder Miteigentum sind wie folgt geregelt. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Staerck durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Staerck übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum von Staerck unentgeltlich. Ware, an der Staerck (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an Staerck ab. Staerck ermächtigt ihn widerruflich, die an Staerck abgetretenen Forderungen für Rechnung von Staerck im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum von Staerck hinweisen und Staerck unverzüglich benachrichtigen, damit Staerck seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Staerck die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Staerck berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Kulanz

Die Aufhebung eines geschlossenen Vertrages aus Kulanz, d.h. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht durch Staerck ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Wurde Ware bereits von Staerck ausgeliefert, wird die Vertragsaufhebung aus Kulanz, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, außerdem nur wirksam, wenn (1) der Besteller an Staerck eine Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 gezahlt hat, (2) der Liefergegenstand unbeschädigt und originalverpackt bei Staerck eingegangen ist, und eine Registrierung / Lizensierung etwaiger mitgelieferter Software für den Besteller oder Dritte nicht erfolgt ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Staerck für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden

Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Punktes 12 eingeschränkt.

Staerck haftet nicht (1) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; (2) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit Staerck gemäß der vorhergehenden Auflistung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Staerck bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Staerck bekannt waren oder die Staerck hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Staerck für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von € 50.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Staerck.

Soweit Staerck technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Staerck geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieses Punktes 12 gelten nicht für die Haftung von Staerck wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Staerck und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Staerck Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staerck GmbH

Folgend finden Sie die Nutzungsbedingungen dieses und anderer Online Dienste der Staerck GmbH sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Staerck erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltslos ausführen. Die den Vertragsprodukten beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers bleiben von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberährt. Sie gelten ergänzend, es sei denn, sie widersprechen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in diesem Fall denen des Herstellers vorgehen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Staerck und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Dienste

Mit der Nutzung dieser oder anderer Websites (auch "Online Dienste") der Staerck GmbH erklären Sie sich mit den folgenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung. Der Begriff "Staerck" oder "uns" oder "wir" bezieht sich auf die Eigentümer der Website mit Sitz Boppstr. 10, 10967, Berlin, Deutschland. Der Begriff "Sie" bezieht sich auf den Benutzer oder Betrachter unserer Website. Die Inhalte, sei es auf unseren Seiten oder per Abruf eines unserer Online Dienste (Schnittstellen) dient zu Ihrer allgemeinen Information bzw. entspricht dem vereinbarten Leistungsumfang. Inhalte können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert, angepasst, erweitert oder gekürzt werden. Weder wir noch Dritte geben eine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Aktualität, Leistung, Vollständigkeit oder Eignung der Informationen und Materialien die auf dieser Website gefunden oder generell angeboten werden. Sie erkennen an, dass solche Informationen und Materialien Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten können, und wir schließen ausdrücklich jede Haftung für solche Ungenauigkeiten oder Fehler aus soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Nutzung von angebotenen Informationen oder Materialien erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Haftung unsererseits. Es ist Ihre eigene Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Produkte, Dienstleistungen oder Informationen, die über diese Website oder unsere anderen Online Dienste erhältlich sind Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen.

Software

Bei der Nutzung von Software der Staerck GmbH sind folgende Richtlinien bzgl. Gewährleistung und Haftung zu beachten. Für Mängel der Software haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt. Für jedweden direkten oder indirekten Schaden, insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware, Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit der Software, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet für die Folgen der Benutzung dieser Software.

Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Staerck sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Staerck. Staerck kann die Bestellung des Bestellers innerhalb von zwei Wochen annehmen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Angestellten von Staerck sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise sind EURO-Preise, wenn nicht anders angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Staerck genannten Preise zzgl. Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt; dies gilt insbesondere für Versand-, Versicherungs- und Installationskosten, die in den Preisen nicht enthalten sind. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag. Staerck behält sich insbesondere vor, die Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Staerck sofort bei Lieferung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Staerck ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Staerck berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Staerck über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Staerck anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Staerck ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft - abzuwenden.

Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Lieferungen und Leistungen

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Angaben von Staerck zu Lieferterminen oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Bestellers kann Staerck vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen Staerck gegenüber nicht nachkommt. Staerck haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, für behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Staerck nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Staerck die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung von nicht nur vorübergehender Dauer ist, ist Staerck zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Staerck vom Vertrag zurücktreten.

Die Staerck GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn (1) die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (2) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, (3) dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen; es sei denn, Staerck erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

Gerät die Staerck GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Staerck auf Schadensersatz nach Maßgabe von Punkt 12 dieser Allgemeinem Geschäftsbedingungen beschränkt.

Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Staerck noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem Staerck versandbereit ist und dies dem Besteller angezeigt hat.

Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller. Bei Lagerung durch Staerck betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

Die Sendung wird von Staerck nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Staerck aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden Staerck die folgenden Sicherheiten gewährt, die Staerck auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum von Staerck. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Staerck als Hersteller/Reseller, jedoch ohne Verpflichtung für Staerck. Eigentum oder Miteigentum sind wie folgt geregelt. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Staerck durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Staerck übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum von Staerck unentgeltlich. Ware, an der Staerck (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an Staerck ab. Staerck ermächtigt ihn widerruflich, die an Staerck abgetretenen Forderungen für Rechnung von Staerck im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum von Staerck hinweisen und Staerck unverzüglich benachrichtigen, damit Staerck seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Staerck die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Staerck berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Kulanz

Die Aufhebung eines geschlossenen Vertrages aus Kulanz, d.h. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht durch Staerck ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Wurde Ware bereits von Staerck ausgeliefert, wird die Vertragsaufhebung aus Kulanz, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, außerdem nur wirksam, wenn (1) der Besteller an Staerck eine Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 gezahlt hat, (2) der Liefergegenstand unbeschädigt und originalverpackt bei Staerck eingegangen ist, und eine Registrierung / Lizensierung etwaiger mitgelieferter Software für den Besteller oder Dritte nicht erfolgt ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Staerck für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden

Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Punktes 12 eingeschränkt.

Staerck haftet nicht (1) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; (2) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit Staerck gemäß der vorhergehenden Auflistung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Staerck bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Staerck bekannt waren oder die Staerck hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Staerck für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von € 50.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Staerck.

Soweit Staerck technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Staerck geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieses Punktes 12 gelten nicht für die Haftung von Staerck wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Staerck und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Staerck Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.